

Führerscheinklassen
Fahrzeugklassen: BF17 – B – BE – AM – A – A1 – A2 – Mofa
Begleitetes Fahren, Klasse BF17
Definition: Die jungen Fahranfänger dürfen nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Mindestalter: 16,5 Jahre
Ausbildungsumfang: Der Schüler darf im Alter von 16,5 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Entspricht: –
Weitere Informationen zum Begleitetes Fahren mit 17 erhalten Sie hier.
Führerschein Klasse B
Definition: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Mindestalter: 18 Jahre (ausgenommen BF17 mit Begleitperson)
Ausbildungsumfang: Für die Führerscheinklasse B sind insgesamt 14 Theoriestunden á 90 Minuten zu absolvieren und mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von 12 Sonderfahrten plus die individuell benötigte Anzahl an Übungsstunden einzuhalten. Die Übungsstunden haben keine feste Vorgabe in Gestaltung oder Anzahl und richten sich nach den Fertigkeiten des jeweiligen Fahrschülers – hierbei liegt es bei dem ausbildenden Fahrlehrer die Prüfungsreife festzustellen.
Entspricht: ehemals Klasse 3
Führerschein Klasse BE
Definition: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B bestehen und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. In Kombination mit dem Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von insgesamt 7.000 kg nicht überschritten werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsumfang: Für die Führerscheinklasse BE müssen zusätzlich zu den individuell benötigten praktischen Übungsstunden weitere 5 Sonderfahrten mit Anhänger absolviert werden.
Entspricht: ehemals Klasse 3
Führerschein Klasse AM
Definition: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren.
Unterschieden wird hier:
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsumfang: Für die Führerscheinklasse AM müssen 12 Theoriestunden des Grundstoffs plus 2 Stunden des klassenspezifischen Stoffs für A, A1, A2, AM zu absolvieren und die individuell benötigten Übungsstunden.
Entspricht: ehemals Klasse S, M
Führerschein Klasse A
Definition:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang,
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Ausbildungsumfang: Für die Führerscheinklasse A begrenzt müssen mindestens 16 Theoriestunden (12x Grundstoff und 4x A) und die individuell benötigten praktischen Übungsstunden plus 12 Sonderfahrten absolviert werden. Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder Klasse B (3) sind nur 10 Theoriestunden ( 6x B und 4x A ) erforderlich.
Entspricht: ehemals Klasse 1
Führerschein Klasse A1
Definition:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt
und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsumfang: Für die Führerscheinklasse A1 müssen mindestens 16 Theoriestunden ( 12xGrundstoff und 4x A) und die individuell benötigten praktischen Übungsstunden absolviert werden.
Entspricht: ehemals Klasse 1b
Führerschein Klasse A2
Definition: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsumfang: Für die Führerscheinklasse A2 müssen mindestens 16 Theoriestunden (12x Grundstoff und 4x A) und die individuell benötigten praktischen Übungsstunden absolviert werden.
Entspricht: ehemals Klasse 1a
Führerschein Mofa
Definition: Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. Es dürfen besondere Sitze zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren am Fahrzeug angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre. Zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahre ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.
Ausbildungsumfang: Es müssen 6 Stunden Theorie-Unterricht absolviert werden. Bei der Einzelausbildung müssen eine doppelte Fahrstunde (also 90 Minuten) praktische Ausbildung absolviert werden, bei der Gruppenausbildung sind mindestens zwei doppelte Fahrstunden erforderlich
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