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Klasse B - Auto

Definition:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mindestalter: 18 Jahre (ausgenommen BF17 mit Begleitperson)

Ausbildungsumfang:
Für die Führerscheinklasse B sind insgesamt 14 Theoriestunden á 90 Minuten zu absolvieren und mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von 12 Sonderfahrten plus die individuell benötigte Anzahl an Übungsstunden einzuhalten. Die Übungsstunden haben keine feste Vorgabe in Gestaltung oder Anzahl und richten sich nach den Fertigkeiten des jeweiligen Fahrschülers – hierbei liegt es bei dem ausbildenden Fahrlehrer die Prüfungsreife festzustellen.

Entspricht: ehemals Klasse 3

Klasse B - Auto (Automatik)

Die Definition entspricht Klasse B - Auto. Das führen von Kraftfahrzeugen ist auf Fahrzeuge mit automatisiertem Getriebe beschränkt. Hier erfolgt ein Eintrag der Schlüsselzahl (SZ 78) im Führerschein.
Neu: Klasse B - Auto mit Schlüsselzahl 197 (siehe unten!)

Klasse B - Auto Schlüsselzahl 197

Die "neue" Automatik-Regelung ab 01.04.2021.

Definition: Ab dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Auch eine bisherige Automatikbeschränkung (Eintrag SZ 78) kann nachträglich -wichtig für Führerscheininhaber mit dieser Beschränkung- durch die Absolvierung der unten genannten Voraussetzungen entfallen bzw. auf den Eintrag der SZ 197 abgeändert werden!

Geltungsbereich: innerhalb der EU

Ausbildungsumfang: Eine Schulung im Umfang von

10 Unterrichtseinheiten Praxis á 45 Minuten auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe im Realverkehr (Mindestumfang)
1 Testfahrt (innerorts/außerorts) mit dem Fahrlehrer von mindestens 15 Minuten Fahrzeit

 

Klasse BE - mit Anhänger

Definition: 
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B bestehen und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. In Kombination mit dem Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von insgesamt 7.000 kg nicht überschritten werden.

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildungsumfang:
 Für die Führerscheinklasse BE müssen zusätzlich zu den individuell benötigten praktischen Übungsstunden weitere 5 Sonderfahrten mit Anhänger absolviert werden.

Entspricht: ehemals Klasse 3

Klasse B - Schlüsselzahl 196 (bis 125 cm³)

Jetzt Autoführerschein “upgraden” und 125 cm³ Motorräder fahren.

Definition: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) nicht übersteigt.

Mindestalter: 25 Jahre

Geltungsbereich: innerhalb Deutschland (Geltungsdauer - ohne Befristung)

Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B

Ausbildungsumfang: Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von

5 Unterrichtseinheiten Praxis á 90 Minuten = enthalten sind GFA/ÜL/AB
4 Unterrichtseinheiten Theorie á 90 Minuten = klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A