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Klasse A - Motorrad

Definition:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h

und

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren



Ausbildungsumfang:
 Für die Führerscheinklasse A begrenzt müssen mindestens 16 Theoriestunden (12x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Zusatzstoff A) und die individuell benötigten praktischen Übungsstunden plus 12 Sonderfahrten absolviert werden. Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder Klasse B sind nur 10 Theoriestunden ( 6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Zusatzstoff A ) erforderlich.

Entspricht: ehemals Klasse 1

Klasse A2 - bis 35kw

Definition:
 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre



Ausbildungsumfang: 
Für die Führerscheinklasse A2 müssen mindestens 16 Theoriestunden (12x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Zusatzstoff A) und die individuell benötigten praktischen Übungsstunden absolviert werden.

Entspricht: ehemals Klasse 1a

Klasse A1 - bis 125 cm³

Definition: 


  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt

und

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildungsumfang: 
Für die Führerscheinklasse A1 müssen mindestens 16 Theoriestunden ( 12x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Zusatzstoff A) und die individuell benötigten praktischen Übungsstunden absolviert werden.

Entspricht: ehemals Klasse 1b

Klasse AM - bis 50cm³

Definition: 
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW im Falle von Elektromotoren.

Unterschieden wird hier:

  • Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildungsumfang:
 Für die Führerscheinklasse AM müssen mindestens 14 Theoriestunden (12x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Zusatzstoff A, A1, A2, AM und die individuell benötigten praktischen Übungsstunden absolviert werden.

Entspricht: ehemals Klasse S, M