LKW Ausbildung

Klasse C - LKW

Definition: Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen LKW gefahren werden, die Anhänger sind auf 750 kg beschränkt. Die zulässige Gesamtmasse der Kraftfahrzeuge beträgt mehr als 3.500 kg und darf nicht mehr als 8 Sitzplätze enthalten.

Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation BKF, im Rahmen der Ausbildung als Berufskraftfahrer oder als Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Ausbildungsberuf

Ausbildungsumfang:
Für die Führerscheinklasse C (bei Erweiterung von Klasse B) sind insgesamt 16 Theoriestunden á 90 Minuten (6x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Zusatzstoff C) und mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von 10 Sonderfahrten zu absolvieren. Hinzu kommt die individuell benötigte Anzahl an Übungsstunden. Die Übungsstunden haben keine feste Vorgabe in Gestaltung oder Anzahl und richten sich nach den Fertigkeiten des jeweiligen Fahrschülers – hierbei liegt es bei dem ausbildenden Fahrlehrer die Prüfungsreife festzustellen.

Für die Führerscheinklasse C (bei Erweiterung von Klasse C1/D1) sind insgesamt 10 Theoriestunden á 90 Minuten (6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Zusatzstoff C) und mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von 5 Sonderfahrten zu absolvieren. Hinzu kommt die individuell benötigte Anzahl an Übungsstunden. Die Übungsstunden haben keine feste Vorgabe in Gestaltung oder Anzahl und richten sich nach den Fertigkeiten des jeweiligen Fahrschülers – hierbei liegt es bei dem ausbildenden Fahrlehrer die Prüfungsreife festzustellen.

Für die Führerscheinklasse C (bei Erweiterung von Klasse D) sind insgesamt 8 Theoriestunden á 90 Minuten (6x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Zusatzstoff C) und die individuell benötigte Anzahl an Übungsstunden zu absolvieren. Die Übungsstunden haben keine feste Vorgabe in Gestaltung oder Anzahl und richten sich nach den Fertigkeiten des jeweiligen Fahrschülers – hierbei liegt es bei dem ausbildenden Fahrlehrer die Prüfungsreife festzustellen.

Besonderheiten: Eine Fahrerlaubnis der Klasse C darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.

Einschluss: Klasse C1

 

Klasse CE - LKW mit Anhänger

Definition: Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen LKW gefahren werden. Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger sowie Sattelanhänger über 750 kg.

Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation BKF, im Rahmen der Ausbildung als Berufskraftfahrer oder als Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbaren Ausbildungsberuf

Ausbildungsumfang:
Für die Führerscheinklasse CE (bei Erweiterung von Klasse C) sind insgesamt 10 Theoriestunden á 90 Minuten (6x Grundstoff und 4x klassenspezifischer Zusatzstoff CE) und mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von 10 Sonderfahrten zu absolvieren. Hinzu kommt die individuell benötigte Anzahl an Übungsstunden. Die Übungsstunden haben keine feste Vorgabe in Gestaltung oder Anzahl und richten sich nach den Fertigkeiten des jeweiligen Fahrschülers – hierbei liegt es bei dem ausbildenden Fahrlehrer die Prüfungsreife festzustellen.

Besonderheiten: Eine Fahrerlaubnis der Klasse CE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse C besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt. In diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.

Einschluss: Klasse C1E, BE, T bzw. D1E (wenn D1 vorhanden) und DE (wenn D vorhanden)

 

In einem gemeinsamen Ausbildungsgang (C/CE) verändern sich die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) entsprechend.
Sprechen Sie uns gerne an!

Standorte

Die Ausbildung für LKW wird an unserem Standort LECHHAUSEN durchgeführt: