Weiterbildungen für Berufskraftfahrer

Beschleunigte Grundqualifikation:

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2009 alle Lkw-Fahrer und seit dem 10.09.2008 alle Busfahrer, die Ihren Führerschein gewerblich nutzen, zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Die Verordnung schreibt Berufskraftfahrern zur Verbesserung der Verkehrssicherheit den Erwerb einer Grundqualifikation vor.

Wer die Grundqualifikation mit mindestens 50% der Gesamtpunktzahl bestanden hat, bekommt in seinen Führerschein die Schlüsselzahl 95 eingetragen und ist dann berechtigt und qualifiziert LKW´s und Busse gewerblich zu fahren.

Man kann sich zwischen der normalen und der beschleunigten Grundqualifikation entscheiden.

Die Fahrschule Bruggner GmbH bietet nur die beschleunigte Grundqualifikation an!

Gegenüberstellung normale und beschleunigten Grundqualifikation:

> mit 18 Jahren zu absolvieren > mit 21 Jahren zu absolvieren
> LKW-Führerschein bereits gemacht > LKW-Führerschein n.Voraussetzung
> IHK-Prüfungsdauer: 7,5 Stunden > IHK-Prüfungsdauer: 1,5 Stunden

 

Vorteile der beschleunigten Grundqualifikation: Der 140-stündige Lehrgang á 60 Minuten beinhaltet mit den bereits enthaltenen zehn Fahrstunden den kompletten praktischen Prüfungsteil. Die abschließende IHK-Prüfung bezieht sich dadurch nur noch auf den theoretischen Prüfungsteil und die Prüfungsdauer beträgt nur noch 90 Minuten.

  • Die Fahrprüfung entfällt – kritische Situationen entfallen.
  • 130 Lernstunden Theorie zur optimalen Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
  • Durchfallquote - wesentlich niedriger!

 

 


Beschleunigte Grundqualifikation LKW -  Kurs
Zeitraum:

Aktuell keine Termine!

 

Wo:
Fahrschule Bruggner GmbH
Neuburger Strasse 99
86167 Augsburg

 


NUR MIT VORANMELDUNG MÖGLICH!


 

Regelmäßige Weiterbildung (Module):

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt für alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr auch eine regelmäßige Weiterbildung im Zeitraum von jeweils fünf Jahren vor.

Diese Weiterbildung soll dazu dienen, die durch die Grundqualifikation erlangten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten bzw. aufzufrischen.

Durch die insgesamt 35 Unterrichtseinheiten (jeweils fünf selbständige Ausbildungseinheiten á sieben Stunden) erlangen die Teilnehmer in den Kenntnisbereichen 1 - 3 alle notwendigen Neuerungen, Verbesserungen aber auch Antworten auf ggf. anstehende Fragen zur qualifizierten Ausübung Ihres Berufes.

 

Fragen Sie uns gerne nach dem nächsten passenden Weiterbildungstermin für Sie!