Mofa

Definition: 
Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. Es dürfen besondere Sitze zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren am Fahrzeug angebracht sein.

Mindestalter: 15 Jahre. Zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahre ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.

Ausbildungsumfang:
 Es müssen 6 Stunden Theorie-Unterricht absolviert werden. Bei der Einzelausbildung müssen eine doppelte Fahrstunde (also 90 Minuten) praktische Ausbildung absolviert werden, bei der Gruppenausbildung sind mindestens zwei doppelte Fahrstunden erforderlich.